Gesuche für Förderbeiträge

So arbeiten wir

Stiftungsrat und Sekretariat arbeiten ehrenamtlich. Jährlich finden in der Regel drei Sitzungen des Stiftungsrates statt: im März, Juni und November.

Anträge zur Förderung von Projekten

In den meisten Fällen wird der Stiftungsrat von sich aus tätig. Die Einreichung von individuellen Gesuchen ist jedoch möglich. Es besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung eingereichter Gesuche. Eine Unterstützung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Behandlung der Anträge

Damit ein Gesuch an der nächsten Sitzung des Stiftungsrates behandelt werden kann, muss es wenigstens 45 Tage vor der Sitzung vollständig dokumentiert bei der Präsidentin eintreffen.

Form der Anträge

Für die Anträge ist das Antragsformular zu verwenden. Erläuterungen dazu finden sie hier.

Das Formular ist auszudrucken, auszufüllen und einzureichen. Sie helfen uns, den Verwaltungsaufwand minimal zu halten, wenn Sie das Dokument am PC ausfüllen und es uns sowohl ausgedruckt und original unterzeichnet per Post einsenden, als auch in elektronischer Form im .docx-Format (nicht .pdf) per e-Mail für die interne Weiterbearbeitung zustellen. Ausschliesslich elektronisch zugestellte Anträge werden nicht behandelt.

Für Orgelprojekte ist ggf. der zusätzliche Fragebogen auszufüllen.

 

Details zu den drei Stiftungszwecken:

Frauen + Jugend

Förderung von Frauen- und Jugendprojekten

Orgelkultur

Förderung des Orgelbaus und der Orgelkultur

Ökologie

Förderung nachhaltiger ökologischer Verbesserungen